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Legasthenie


Seit dem 1. August 2008 ist ein neuer Erlass zur „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)" in Kraft. Im Vergleich zum alten Erlass gibt es einige wichtige Änderungen: Die Überprüfung und Feststellung der LR-Schwäche wird jetzt an den Schulen durch eine „Fachkraft LRS“ vorgenommen und neben dem Notenschutz soll den betroffenen Schülerinnen und Schülern vor allem durch Ausgleichsmaßnahmengeholfen werden.

Ziel des Erlasses ist es, Schülerinnen und Schüler mit deutlichen Schwächen in der Rechtschreibung (und beim Lesen), d.h. mit durchgehend mangelhaften oder ungenügenden Leistungen im Elementarbereich, zu unterstützen und zu fördern.

Der Notenschutz betrifft alle Fächer und kann bis zum Ende der 10. Klasse gelten, wenn die Leistungen nicht langfristig (sechs Monate) mindestens ausreichend sind, so dass der Notenschutz ausgesetzt werden kann. Ausgleichsmaßnahmen können jedoch weiter gewährt werden. Der Notenschutz betrifft den gesamten Elementarbereich bei der Textproduktion und wird im Zeugnis vermerkt. Er wird wirksam, sobald „ein Anerkennungsverfahren anberaumt wird“ und in der „Phase der Überprüfung“ (FAQs, S. 12).

Neben dem Notenschutz sollen Ausgleichsmaßnahmen die Schülerinnen und Schüler in ihren Bemühungen unterstützen, weshalb sie von besonderer Bedeutung sind. Ausgleichsmaßnahmen werden von der Klassenkonferenz individuell für jeden Schüler nach seinen Bedürfnissen beschlossen und gelten für alle Fächer. Sie können auch in der Oberstufe und in allen Abschlussprüfungen gewährt werden. Sie sind auch möglich, wenn eine Schülerin oder ein Schüler zwar mangelhafte Rechtschreibleistungen aufweist, aber nicht als LRS-Schüler anerkannt wurde, „da es sich um eine pädagogische Maßnahme handelt“ (FAQs, S. 4).

Mögliche Ausgleichsmaßnahmen, die von der Klassenkonferenz beschlossen werden können: 
  - Zeitverlängerung (z.B. statt Wörter zu zählen) oder ein späterer Termin, um Fehler im Elementarbereich zu korrigieren
  - klare und übersichtliche Strukturierung der Arbeitsblätter
  - Text in größerer Schrift
  - Vorlesen der Aufgaben   
  - Lückendiktat
  - Verwendung eines Laptops für die Oberstufe  

Die Überprüfung kann nur zu bestimmten Terminen im Jahr stattfinden, und zwar von Oktober bis Dezember/Januar und von Mai bis Juli. Der Test erfolgt auf formlosen, schriftlichen Antrag der Eltern durch die Fachkraft LRS, im Allgemeinen in Absprache mit der Klassenleitung oder dem Deutschlehrer. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn die Leistungen im Elementarbereich durchgehend mangelhaft oder ungenügend sind, wenn die Leistungen insgesamt in der Regel (unter Berücksichtigung einer möglichen LRS) zumindest befriedigend sind und wenn der Test (IQ, Rechtschreibung) „bestanden“ wurde.

Der Erlasstext und vom Ministerium herausgegebene FAQs finden sich unter bildungsstart.lernnetz.de. Weitere Informationen gibt es auch im Blog des Arbeitskreises LRS der Stormarnschule: http://aklrs.blogspot.com.  

Silke Vierck  (Stand 30.04.2010)