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Schulprogramm

Der Religionsunterricht will Antworten auf die Frage nach dem Sinn des Lebens geben und Kindern und Jugendlichen in einer zunehmend pluralistischen und globalisierten Gesellschaft Orientierung verschaffen.

Ziel des RU ist die Vermittlung folgender Kompetenzen:

1. Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit – religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben

2. Deutungsfähigkeit – religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten

3. Urteilsfähigkeit – in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen

4. Dialogfähigkeit – am religiösen Dialog argumentierend teilnehmen

5. Gestaltungsfähigkeit

Kompetenzbereiche Sek. I:

Die Frage nach Gott

Die Frage nach dem Menschen

Die Frage nach den Religionen in der Gesellschaft

Religiöse Schriften und Ausdrucksformen

Kompetenzbereiche Sek II:

Die Frage nach Gott

Die Frage nach dem Menschen und dem richtigen Handeln

Die Frage nach den Religionen in der Gesellschaft

Die Frage nach der Wahrnehmung und dem Verstehen von Religion und ihren Ausdrucksformen

Aktueller Stand: Das Fach wird derzeit in den Klassenstufen 7 und 8 einstündig unterrichtet; in der Klassenstufe 10 gibt es derzeit zwei zweistündige Kurse, in Klasse 11 und 12 jeweils einen Kurs.

Die verfassungsrechtliche Verankerung des Religionsunterrichts als Schulfach ist weiterhin gewährleistet. Weiterhin gelten der grundlegende Erlass zum Religionsunterricht von 1995, die Regelungen des Schulgesetzes in der Neufassung vom 24.1.2007 (v.a. § 7) sowie der Staatskirchenvertrag vom 23.4. 1957.