X


Statut zur Handynutzung

Die Benutzung technischer Geräte zu Arbeitszwecken ist Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gestattet.
Die Benutzung darf nur in Frei- und Randstunden in den dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen.
Diese Bereiche sind die Unterrichtsräume und der Oberstufenraum. Bei einem eindeutigen Verstoß gegen diese Regelungen wird das entsprechende Gerät eingezogen und
kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Bei Klassenarbeiten und Klausuren müssen alle technischen Geräte bei der aufsichtsführenden Lehrkraft
abgegeben werden. Das Behalten eines technischen Geräts gilt als Täuschungsversuch. SV der Stormarnschule 2018