Beteiligung
An den Schulen in Schleswig-Holstein wirken Lehrkräfte, Eltern und Schüler zusammen in der Schulkonferenz. Die Einzelheiten sind im Schulgesetz (§ 62, 63) geregelt. An der Stormarnschule besteht die Schulkonferenz aus je 12 Vertreter/innen der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerschaft. Sie tagt mindestens zweimal im Schuljahr.